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Werden bereits Leistungen der Pflegeversicherung genutzt?

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Ihre erste Kosteneinschätzung ist fertig.

Wir haben Ihre Angaben eingeordnet. Geben Sie uns noch kurz Ihre Kontaktdaten, damit wir Ihre Anfrage zuordnen und Sie bei offenen Fragen unterstützen können.

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Datenschutzhinweis:

Wir verwenden Ihre Kontaktdaten und die Angaben aus diesem Check ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Versorgungsanfrage und zur persönlichen Kontaktaufnahme. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre persönliche Kosteneinschätzung.

Auf Grundlage Ihrer Angaben können für Ihre Situation folgende Leistungen und Budgets infrage kommen.

Die genannten Beträge sind mögliche gesetzliche Höchstbeträge. Welche Leistungen tatsächlich verfügbar sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation und bereits genutzten Leistungen ab.

Pflegesachleistungen

Noch kein Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad stehen die genannten Leistungen der Pflegeversicherung noch nicht in gleicher Form zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne dazu, welche Möglichkeiten für Ihre Situation bestehen.

131 € monatlich

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Dieser kann für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag eingesetzt werden.

Bis zu 796 € monatlich

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Damit können ambulante Pflegeleistungen finanziert werden.

Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag monatlich

Bis zu 1.497 € monatlich

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Damit können ambulante Pflegeleistungen finanziert werden.

Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag monatlich

Bis zu 1.859 € monatlich

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Damit können ambulante Pflegeleistungen finanziert werden.

Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag monatlich

Bis zu 2.299 € monatlich

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5

Damit können ambulante Pflegeleistungen finanziert werden.

Zusätzlich: 131 € Entlastungsbetrag monatlich

Pflegegrad noch nicht bekannt?

Sobald der Pflegegrad feststeht, können wir die verfügbaren Budgets genauer bestimmen. Ihre Situation können wir trotzdem bereits gemeinsam prüfen.

Bedarf

Medizinische Versorgung

Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich

Ärztlich verordnete Behandlungspflege kann grundsätzlich über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Körperpflege

Kann ab Pflegegrad 2 grundsätzlich über Pflegesachleistungen finanziert werden.

Hauswirtschaft

Hierfür können je nach Situation unter anderem der Entlastungsbetrag und weitere Pflegeleistungen genutzt werden.

Betreuung & Unterstützung im Alltag

Hierfür kann insbesondere der Entlastungsbetrag genutzt werden.

Noch unsicher, welche Unterstützung passt?

Gemeinsam können wir klären, welche Leistungen für Ihre Situation sinnvoll sind und welche Budgets dafür genutzt werden können.

Bis zu 318,40 € monatlich

über den Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Bis zu 598,80 € monatlich

über den Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Bis zu 743,60 € monatlich

über den Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Bis zu 919,60 € monatlich

über den Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % nicht genutzter Pflegesachleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Entlastung für pflegende Angehörige

Bis zu 3.539 € pro Jahr

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.

Wichtig zu Ihrem verfügbaren Budget

Da bereits Pflegeleistungen genutzt werden, können die tatsächlich noch verfügbaren Beträge niedriger sein.

Wir prüfen gerne, welches Budget Ihnen noch zur Verfügung steht.

Sie kennen Ihre bisherigen Leistungen nicht genau?

Kein Problem. Wir können gemeinsam mit Ihnen einordnen, welche Leistungen bereits genutzt werden und welche Möglichkeiten noch bestehen.

Was würde Ihre Versorgung konkret kosten?

Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden und ob ein Eigenanteil entsteht, hängt von Ihrem konkreten Leistungsumfang und bereits genutzten Leistungen ab.

Wir prüfen das gerne persönlich mit Ihnen.

Bestätigung

Vielen Dank. Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns bei Ihnen.

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